
Als gewerbliches Mitglied der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe NÖ können Mitgliedsbetriebe eine Förderung für öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern beantragen, die zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2023 in Niederösterreich stattgefunden haben. Die Förderung ist auf Veranstaltungen beschränkt, die eine gesellschaftliche, kulturelle oder sportliche Ausrichtung haben oder einem öffentlich zugelassenen Markt oder einer zugelassenen marktähnlichen Verkaufsveranstaltung entsprechen. Die Förderung wäre ursprünglich für alle zwischen 1. Oktober 2022 und März 2023 stattgefundenen Veranstaltungen vorgesehen gewesen.
Nun wurde die Förderung für das Jahr 2023 verlängert. Die Einreichung von Förderansuchen ist bis 31. Dezember 2023 möglich.
Wer kann eine Event-Förderung beantragen?
Die Förderung steht nur aktiven Mitgliedsbetrieben zur Verfügung, die seit mindestens zwei Jahren der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe NÖ angehören und nicht laufend vom Land NÖ und/oder vom Bund subventioniert werden und keine öffentlich-rechtliche Inhaberstruktur aufweisen.
Die Förderung wird entsprechend der Anzahl der Teilnehmer gestaffelt und beträgt
- bei 200 Teilnehmern € 400,
- bei 300 Teilnehmern € 600,
- bei 400 Teilnehmern € 800 und
- bei 500 oder mehr Teilnehmern € 1.000.
Gefördert werden nachweislich abgehaltene Veranstaltungen, die von Mitgliedsbetrieben durchgeführt oder im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit vorbereitet wurden.
Nachweise für die Event-Förderung
Um die Förderung zu beantragen, muss der Mitgliedsbetrieb geeignete Nachweise über die Teilnahme von mindestens 200 Teilnehmern an der Veranstaltung erbringen. Dazu gehören unter anderem eine AKM-Abrechnung, Teilnehmerlisten, Nachweise über verkauften Karten, Medienberichte oder Plakate mit Angabe der Teilnehmerzahl und Abrechnungsnachweis.
Die Förderung soll dazu beitragen, öffentliche Aktivitäten und Veranstaltungen für jedermann in Niederösterreich anzubieten und somit auch die Wertschöpfung in der Region zu erhöhen. Private Veranstaltungen, politische Veranstaltungen und Firmenveranstaltungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Pro Mitgliedsbetrieb steht ein Maximalbudget von € 1.000.- pro Jahr oder bis zum Auslaufen der Förderung zur Verfügung.
Countdown bis zum Ende der Antragsfrist am 31.12.2023
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