I. Vertragsparteien

Auftragnehmer:
Jürgen Winterleitner
Oberer Markt 21, 3134 Nußdorf/Traisen, Österreich
E-Mail: office@jwin.at
Internetauftritt: www.jwin.at
Tel.:  +43 660 21 51 925

Autraggeber:
Der jeweilige Vertragspartner des Auftragnehmers, welcher dem Auftragnehmer einen Auftrag entsprechend eines übermittelten Angebots erteilt bzw. mit dem Auftragnehmer einen Buchungsvertrag abschließt.

 

II. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und Jürgen Winterleitner, Inhaber der JWIN Moderation & Entertainment, Eventagentur (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese dienen als Grundlage zur Regelung der wechselseitigen Rechte und Verpflichtungen für die Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Angebotes des Auftragnehmers und auch integrierter Bestandteil des Buchungsvertrages zwischen den Vertragsparteien. Allfällige AGB der Auftraggeberin werden ausdrücklich nicht zum Vertragsinhalt, soweit sich diese Bestimmungen mit dem Inhalt des Buchungsvertrages und mit den AGB des Auftragnehmers nicht in Einklang bringen lassen.

 

III. Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer erbringt als übergreifender Dienstleister Moderations-, Künstler-, Management-, Promotions-, Werbe- und Beratungsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang wird im Buchungsvertrag fixiert.

 

IV. Aufträge und Vertragsabschluss

Leistungen des Auftragnehmers können nur nach einem mehrstufigen Verfahren laut den folgenden Schritten abgerufen werden:

1) Anfragen für Leistungen können telefonisch, mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail oder Kontaktformular auf der Website) eingebracht werden.

2) Aufgrund der Anfragen prüft der Auftragnehmer seine zeitliche Verfügbarkeit und übermittelt gegebenenfalls ein unverbindliches Angebot an den Auftraggeber.

3) Sofern der Auftraggeber seine Zustimmung zu diesem Angebot signalisiert wird vom Auftragnehmer ein verbindlicher Buchungsvertrag erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Mit Unterfertigung dieses Vertrages kommt das Auftragsverhältnis (Vertragsverhältnis) verbindlich zu Stande.

 

V. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Honorare / Entgelte sind – vorbehaltlich einer schriftlichen Sondervereinbarung – binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes (Valuta) auf dem nachstehenden Konto des Auftragnehmers relevant:

Bankverbindung:

Bank: N26
Kontoinhaber: Jürgen Winterleitner
IBAN: DE82 1001 1001 2622 4639 54
BIC: NTSBDEB1XXX

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. und folgende Mahnspesen verrechnet:
Für die erste Mahnung EUR 40,00 und für die zweite und somit letzten Mahnung EUR 70,00. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, die notwendigen Kosten der weiteren Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (Inkassobüro, Rechtsanwalt, etc.) zu bezahlen.

 

VI. Rücktrittsbelehrung

Ein Rücktritt vom Vertrag bzw. eine Stornierung ist nur möglich, wenn dies im Buchungsvertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

VII. Erfüllungs- und Gewährleistungsmängel

Sollte der Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt die gewünschten Dienstleistungen und somit seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, wird sich der Auftragnehmer um einen möglichst gleichwertigen Ersatz bemühen. Es entsteht jedoch kein Ersatzanspruch durch des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer. Sollte ein Ersatz nicht möglich sein, so bleibt die Leistungspflicht des Auftraggebers vollumfänglich aufrecht. Der Auftragnehmer hat sich lediglich das anrechnen (abziehen) zu lassen, was er sich durch die unterbliebene Leistungserbringung am Tag der Veranstaltung erspart hat.

 

Als höhere Gewalt in diesem Vertragssinne gelten insbesondere folgende (dies stellt keine abschließende Aufzählung dar):

– Erkrankung des Auftragnehmers

– Todesfall naher Angehöriger des Auftragnehmers

– wetterbedingte Ausfälle

– verkehrsbedingte Verzögerung / Ausfall des Auftragnehmers, für welche den Auftragnehmer kein oder nur ein minderer Grad des Verschuldens trifft

 

VIII. Veranstaltungen

Für Veranstaltungen, für welche der Auftragnehmer vom Auftraggeber gebucht wird, trägt der Auftraggeber das ausschließliche Risiko und hält den Auftragnehmer schad- und klaglos. Der Auftragnehmer übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für Sach- und Personenschäden im Rahmen dieser Veranstaltungen des Auftraggebers; ausgenommen hierfür sind durch Vorsatz verursachte Schäden. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Auftraggeberin alle technischen Voraussetzungen für problemlosen Ablauf der Veranstaltung auf eigene Kosten zu schaffen.

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer insbesondere über den Inhalt und Ablauf der jeweiligen vertragsgegenständlichen Veranstaltung aufzuklären. Zu diesem Zweck hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die „Briefing-Unterlagen“ bis spätestens sieben Tage vor dem Produktionsbeginn bzw. Veranstaltungstag zu übermitteln.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus Leistungen zu erbringen. Sofern eine Leistungserbringung über die vereinbarte Dauer der Veranstaltung hinaus vom Auftraggeber kurzfristig angefordert wird, sind diese Leistungen gesondert zu entlohnen. Sofern im Einzelfall keine spezielle Vereinbarung über diese Zusatzleistungen getroffen wird, gilt ein Honorar von brutto € 220,00 pro angefangener Stunde als vereinbart.

 

IX. Spesen

Für An- und Abreise von und zum Veranstaltungsort verrechnet der Auftragnehmer ein Kilometergeld von EUR 0,50, falls dies im Buchungsvertrag nicht anders schriftlich vereinbart wurde.

Der Auftraggeber ist auf seine Kosten verpflichtet, eine Unterkunft zur Nächtigung zur Verfügung zu stellen, wenn der Veranstaltungsort weiter als 200 km (Wegstrecke in einfacher Fahrrichtung) vom Sitz des Auftragnehmers (3134 Nußdorf/Traisen) entfernt ist; ausgenommen ist hiervon, wenn im Buchungsvertrag zu den Nächtigungskosten eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.

Die Verpflegung und ausreichend Mahlzeiten während der Veranstaltung stellt der Auftraggeber auf seine Kosten dem Auftragnehmer zur Verfügung.

Erfüllt  der Auftraggeber seine Pflichten in Bezug auf die Zurverfügungstellung einer Unterkunft bzw. der Verpflegung und Mahlzeiten nicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, diese selbst zu organisieren und dem Auftraggeber diese Aufwendungen zusätzlich zum vereinbarten Honorar in Rechnung zu stellen.

 

X. Stillschweigen / Geheimhaltung

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangen, sind streng vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung besteht auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus.

Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung umfasst insbesondere auch jegliche Informationen über Kunden des Auftraggebers, Sponsoren, Ideen, Planung und Ausführung von Marketingmaßnahmen sowie Art und Höhe der Entlohnung der Mitarbeiter, soweit diese Informationen dem Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages für die Auftraggeberin bekannt wurden und nicht öffentlich zugänglich sind.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls zur Geheimhaltung von Informationen, Methoden und Daten zu den Dienstleistungen des Auftragnehmers und über den Auftragnehmer, die dem Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. Dies gilt insbesondere auch für den gesamten Inhalt des abgeschlossenen Buchungsvertrages und die Höhe des Honorars, sowie für praktische Methoden und Techniken des Auftragnehmers.

 

XI. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aufgrund und im Zusammenhang mit einem Auftrag der Auftraggeberin an den Auftragnehmer bzw. im Zusammenhang mit abgeschlossenen Buchungsverträgen zwischen diesen, vereinbaren die Vertragsparteien die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in 3100 St. Pölten. Die Vertragsverhältnisse unterliegen österreichischem Recht.

 

XII. Haftungsausschluss Webseite und Links

Der Auftragnehmer verweist auf seiner Webseite (www.jwin.at) mit Links auf andere Webseiten. Er hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten. Deshalb distanziert sich der Auftragnehmer hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der verlinkten, nicht von Auftragnehmer betriebenen, Webseiten. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.

Weiters übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der News bzw. Blogeinträge auf seiner eigenen Webseite.

 

XIII. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.